Versicherte Mitarbeitergruppe festlegen
Gesamtbelegschaft oder objektiv und sachlich abgegrenzte Gruppe? Mindestgröße und Gleichbehandlung berücksichtigen.
Ein strukturierter Fahrplan für Arbeitgeber und Personalabteilungen – von der Budgetplanung über die Lohnabrechnung bis zur Mitarbeiterkommunikation.
Für Arbeitgeber ist die bKV ein freiwilliger Bestandteil des Vergütungspakets. Sie kann die Arbeitgeberattraktivität erhöhen, Wertschätzung vermitteln und Prävention unterstützen. Ein bestimmter Rückgang von Fehlzeiten oder eine Rendite kann daraus nicht garantiert werden.
Für Personalverantwortliche sind eine verlässliche Budgetplanung, ein verständlicher Leistungsumfang und einfache Meldeprozesse besonders wichtig.
Arbeitgeberfinanzierte bKV-Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen Sachlohn sein. Die steuerliche Behandlung ist jedoch kein Automatismus.
pro Mitarbeitenden – für die Gesamtheit der relevanten monatlichen Sachbezüge, nicht ausschließlich für die bKV.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; ergänzend Arbeitgeberinformationen der AOK. Die Einordnung muss im konkreten Lohnabrechnungsfall durch die Steuer- und Entgeltabrechnung geprüft werden.
Eine klare interne Abstimmung macht die Einführung einfacher – organisatorisch, arbeitsrechtlich und datenschutzrechtlich.
Gesamtbelegschaft oder objektiv und sachlich abgegrenzte Gruppe? Mindestgröße und Gleichbehandlung berücksichtigen.
Budgettarif oder Bausteine wählen; Angebote, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbeginn und Annahmeregeln prüfen.
Steuerliche Einordnung, arbeitsvertragliche Zusage, gegebenenfalls Beteiligung des Betriebsrats und Datenschutz abstimmen.
Vertrag schließen, zuständige HR-Personen festlegen und die versicherbaren Mitarbeitenden ordnungsgemäß melden.
Leistungsumfang, Erstattung, Kontakte sowie Mitarbeiterportal und App erklären. Personenbezogene Daten nur zweckgebunden weitergeben.
Das AXA-Arbeitgeberportal unterstützt bei der Organisation des Kollektivs; über digitale Prozesse können Mitarbeiterdaten und Bestandsänderungen bearbeitet werden. Mitarbeitende reichen Erstattungen über die vorgesehenen Kanäle und die App ein.
Das Unternehmen erhält grundsätzlich keine medizinischen Leistungsdetails nur deshalb, weil es die Beiträge bezahlt. Die Rollen und Datenschutzhinweise müssen sauber umgesetzt werden.
Wir begleiten die Tarifauswahl und stellen die Fakten für die Abstimmung mit Geschäftsführung, Personalabteilung und Lohnbüro zusammen.